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Niedersachsen & BremenJahrelange Folter in Salzgitter? – Prozess startet

29.09.2026, 15:47 Uhr
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Eine junge Frau soll in Salzgitter über mehrere Jahre schwer misshandelt und gequält worden sein. Drei Mitglieder einer Familie sitzen in Untersuchungshaft, Ende Oktober startet der Prozess.

Braunschweig/Salzgitter (dpa/lni) - Baseballschläger, Bunsenbrenner oder Hammer: Mit solchen Werkzeugen soll eine junge Frau in Salzgitter über mehrere Jahre gefoltert worden sein. Der Prozess gegen vier Beschuldigte startet Ende Oktober am Landgericht Braunschweig. Die Anklage lautet auf gefährliche, gemeinschaftliche sowie schwere Körperverletzung.

Bei den Angeklagten handelt es sich um ein Ehepaar – einen 50-Jährigen und seine 62 Jahre alte Frau. Zudem sind die 29-jährige Tochter der Frau und deren 54 Jahre alter Lebensgefährte angeklagt. Sie sollen die junge Frau über einen Zeitraum von etwa viereinhalb Jahren erheblich körperlich misshandelt und gedemütigt haben. Bis auf den Lebensgefährten der Tochter sitzen die Angeklagten in Untersuchungshaft.

Anklage: Opfer war Frauen familiär verbunden

Die junge Frau sei den beiden angeklagten Frauen freundschaftlich, geradezu familiär verbunden gewesen, heißt es in der Anklage. Aus Dankbarkeit dafür, dass die beiden sie finanziell und bei Behördengängen unterstützt haben sollen, habe die junge Frau Reinigungsarbeiten erledigt und Besorgungen gemacht. Unter anderem wegen ihrer Unselbstständigkeit sei die bei Beginn der Taten 27-Jährige den beiden Frauen aber hörig geworden.

Bei "Verfehlungen" wie Unpünktlichkeit gingen beide angeklagten Frauen nach Darstellung der Ermittler irgendwann dazu über, ihr Opfer mit Ohrfeigen oder Tritten zu bestrafen. Beide hätten ausgeprägte Neigungen entwickelt, die Geschädigte zu dominieren.

Junger Frau massive Schmerzen zugefügt

Für ihre Bestrafungen sollen die Angeklagten Gegenstände wie Baseballschläger, Bunsenbrenner, Zangen, Hammer und Nägel eingesetzt haben, um der jungen Frau massive Schmerzen zuzufügen. Sie sollen ihr Zähne gezogen und Verbrennungen zugefügt haben. Auch zu sexualisierter Gewalt soll es gekommen sein, um sich am Leid des Opfers zu ergötzen.

Laut Anklage erfanden sie täglich neue Gründe, ihr Opfer quälen, demütigen oder auch verstümmeln zu können. Teilweise hätten die Angeklagten allein, teilweise auch zusammen agiert. Die Taten seien zum Teil gefilmt oder fotografiert worden. Die inzwischen gebrochene und wehrlose Geschädigte habe irgendwann wenig bis gar keine Reaktionen oder Anzeichen des Schmerzes gezeigt, um ihre Lage nicht zu verschlimmern.

19 Verhandlungstage anberaumt

Bei der 62-Jährigen und dem 50 Jahre alten Angeklagten kommt die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht, heißt es in der Anklage. Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die weiterhin als gefährlich gelten. Theoretisch können die Täter zeitlebens eingesperrt bleiben. Das Landgericht hat zunächst 19 Verhandlungstage anberaumt.

Quelle: dpa

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