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Hamburg & Schleswig-HolsteinCDU und Grüne wollen Wohnraum für Azubis schaffen

17.09.2026, 10:46 Uhr
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CDU und Grüne planen ein Auszubildendenwerk, das Azubis in Schleswig-Holstein bezahlbaren Wohnraum bieten soll. Dafür sollen jährlich mehrere Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt werden.

Kiel (dpa/lno) - Mit dem Studentenwerk als Vorbild möchten die Fraktionen von CDU und Grünen diese Versorgungsstruktur auch Auszubildenden in Schleswig-Holstein zugänglich machen. Daher soll mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf ein staatliches Auszubildendenwerk geschaffen werden. "Auszubildende brauchen in der Nähe ihres Ausbildungsbetriebes bezahlbaren Wohnraum", sagte der CDU-Fraktionschef Tobias Koch in der ersten Lesung der Novelle im Landtag in Kiel. Und genau dafür solle mit dem Azubiwerk gesorgt werden.

"Wo genau überall im Land Bedarf für Azubiwohnheime besteht, das ermittelt das Innenministerium bereits in diesem Jahr mit einer regionalen Bedarfsanalyse", erklärte Koch. Dafür sei bereits Geld im Haushalt bereitgestellt worden. Wohnheime für Auszubildende würden dann erst auf Grundlage dieser Analyse gebaut werden.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter glaubt, dass diese Analyse auch "Überraschungen" mit sich bringen wird. "Denn natürlich gibt es offensichtliche Wohnprobleme in Kiel, in Lübeck und woanders", sagte der 36-Jährige. Ebenso könnte aber auch Ostholstein für Auszubildende eine große Herausforderung darstellen - aufgrund von starkem Tourismus und wenigen Arbeitsplätzen.

Was geplant ist

Bis zu sieben Millionen Euro Landesmittel jährlich plant Schwarz-Grün dafür in den kommenden Jahren bereitzustellen. Am Vormittag will sich der Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Koalition befassen. Danach soll im Rahmen der Anhörung offen über die konkrete Ausgestaltung des Azubiwerks beraten werden. Der endgültige Beschluss soll noch vor der Landtagswahl am 18. April 2027 fallen.

Der Grundgedanke orientiert sich an der Struktur des Studierendenwerks an Hochschulen, das für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Betreuung von Studierenden zuständig ist. Als erstes Ziel benennt das Gesetz die Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende. Außerdem sollen die Mitarbeitenden Auszubildende mit Blick auf bereits bestehende Unterstützungsangebote beraten und auch eigene entwickeln wie beispielsweise eine Azubi-Starthilfe oder einen Fonds für Notlagen. Es soll auch psychologische Beratung geben.

Quelle: dpa

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