ThüringenWarum Gerichte lang für Entscheidung über Anklagen brauchen

Es kann lange dauern, bis Gerichte darüber entscheiden, ob sie Anklagen zulassen oder Termine für Prozesse festlegen – so auch im aktuellen Fall einer Anklage gegen Polizeigewerkschafter. Warum?
Erfurt (dpa/th) - Arbeitsbelastung und Prioritätensetzung sind nach Einschätzung des Justizministeriums Hauptgründe für lange Wartezeiten, bis über die Zulassung von Anklagen entschieden wird. Sogenannte Haftsachen müssten vordringlich behandelt werden, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der dpa. Das sind Verfahren, in denen sich Beschuldigte in Untersuchungshaft befinden. Diese darf in der Regel ohne triftigen Grund aber nicht länger als sechs Monate dauern.
Ein anderer Grund dafür, dass solche Entscheidungen sich oft über Wochen oder Monate hinzögen, sei, dass an vielen Gerichten eine Vielzahl von neuen Verfahren eingehe. Auch bis Gerichte Termine für Hauptverhandlungen festgelegt haben, kann es mitunter einige Zeit dauern.
Anklage im Sommer, Zulassungsentscheid frühestens Ende 2026
Einige Monate sind etwa vergangen, seitdem die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage gegen mehrere Führungsfunktionäre der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erhoben hat – ob sie diese auch zulässt, hat das Landgericht Erfurt bislang nicht entschieden.
"Aufgrund zahlreicher laufender und bis in den Dezember terminierter Hauptverhandlungen - allesamt Haftsachen - sowie aufgrund des zwischenzeitlichen Eingangs weiterer, dem Beschleunigungsgrundsatz unterliegender Haftsachen, die vorrangig zu bearbeiten sind, konnte bislang eine Entscheidung über die Frage der Zulassung der Anklage und der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht getroffen werden", teilte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage mit. Möglicherweise werde Anfang Dezember eine Entscheidung in dieser Sache fallen.
Vorwurf: Einnahmensituation manipuliert
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte die GdP-Funktionäre im August angeklagt. Sie wirft vier aktuellen oder ehemaligen Funktionären der Gewerkschaft Betrug vor. Sie sollen die Einnahmesituation des Thüringer GdP-Landesverbandes schlechter dargestellt haben, als sie war. Die Thüringer GdP-Leute sollen so ein Wirtschaftskonstrukt geschaffen haben, um geringere Beiträge an den Bundesverband der GdP zahlen zu müssen.
Die GdP Thüringen hatte die Anklageerhebung damals bestätigt. "Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich", hieß es in einer im Internet veröffentlichten Erklärung der Gewerkschaft. "Nach einer langen, auch für die Betroffenen belastenden Phase der Ermittlungen besteht damit die Möglichkeit, die im Raum stehenden Vorwürfe in einem gerichtlichen Verfahren unabhängig, umfassend und auch entlastend überprüfen zu lassen."
Gericht muss Anklage erst prüfen
Erhebt eine Staatsanwaltschaft Anklage, kommt es nicht zwangsläufig zu einem Prozess. Das Gericht, bei dem die Anklage erhoben worden ist, muss in einem ersten Schritt prüfen, ob es die in der Anklage vorgebrachten Anschuldigungen für so schlüssig hält, dass es ein Verfahren eröffnet. In Einzelfällen kommt es immer mal wieder vor, dass Gerichte die Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens ablehnen.