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Sachsen578 Petitionen an den Landtag - Hoffnung meist unerfüllt

15.09.2026, 11:08 Uhr
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Mehr als 500 Petitionen erreichten im vergangenen Jahr den Landtag in Dresden. Aber nur mit wenigen Anliegen hatten die Bürger Erfolg. Am meisten ging es um Probleme mit dem Verkehr.

Dresden (dpa/sn) - Bei einer ganzen Reihe an Anliegen haben die Bürger in Sachsen im vergangenen Jahr ihre Hoffnungen auf den Landtag gesetzt: Sie reichten insgesamt 578 Petitionen ein. 2024 waren es noch 667 gewesen. Das geht aus dem Bericht des Petitionsausschusses hervor. Die Zahlen lagen in beiden Jahren über den Vorjahreswerten. 2023 und 2022 erreichten 434 beziehungsweise 460 Petitionen das Parlament.

Themenvielfalt bei den Petitionen

"Die Themen, mit denen sich die Bürger an uns wenden, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Sie betreffen Fragen der sozialen Absicherung, Bildung und Betreuung, der inneren Sicherheit, der Infrastruktur oder auch Umwelt und Verwaltungsangelegenheiten. Diese Bandbreite zeigt: Politik berührt viele Bereiche des täglichen Lebens", erklärte die CDU-Politikerin Daniela Kuge als Vorsitzende des Petitionsausschusses.

Thema Verkehr dominiert

2025 wurden die meisten Petitionen zum Komplex Landesverkehrsplanung, ÖPNV und Luftverkehr eingereicht - insgesamt 65, hieß es. Ähnlich wie im Vorjahr ging es in 37 Petitionen um Bildung und Erziehung.

Die Petition "Lkw-Fahrverbot auf B174/Südring Chemnitz" hatte mit 3.329 Unterschriften die meisten Unterstützer. Die Petition "Erhalt der ASB-Kita Schlumpfhausen in Oschatz" kam auf 2.195 Unterzeichner.

Regional ist das Aufkommen verschieden. Mit Blick auf die Großstädte stammten die meisten Petitionen im vergangenen Jahr aus Leipzig (257), gefolgt von Dresden (39) und Chemnitz (13). Bei den Landkreisen lagen der Vogtlandkreis (27), Görlitz (23) und Bautzen (22) vorn.

Die allermeisten Petitionen bleiben erfolglos

In den allermeisten Fällen erfüllt sich die mit einer Petition verbundene Hoffnung aber nicht. Im Vorjahr wurden 822 Petitionen abgeschlossen. Nur in 29 Fällen konnte dem Anliegen abgeholfen oder teilweise abgeholfen werden.

Artikel 35 der Sächsischen Verfassung gewährt jedermann das Recht, Bitten und Beschwerden einzureichen: "Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Mit 24 Mitgliedern ist der Petitionsausschuss der größte Ausschuss des Sächsischen Landtages.

Quelle: dpa

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