Nordrhein-WestfalenBleiberechtsdebatte: Zahlen zu Organisierter Kriminalität

Nach der Aufregung um ein Kölner Bleiberechtsprojekt setzt das NRW-Fluchtministerium seine Aufklärungsoffensive fort. Welche Rolle spielt Organisierte Kriminalität?
Düsseldorf (dpa/lnw) - Unter den Ausreisepflichtigen aus dem Irak und den Westbalkanstaaten in Nordrhein-Westfalen befinden sich mindestens 18, die unter dem Verdacht Organisierter Kriminalität (OK) stehen. Das habe ein Abgleich mit Daten des Landeskriminalamts ergeben, berichtete NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer (Grüne) im Integrationsausschuss des Düsseldorfer Landtags.
Dabei geht es um zwei Listen der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in Coesfeld und Unna, auf denen 2024 insgesamt 6.800 ausreisepflichtige Menschen aus den beiden Regionen registriert waren. Bei 11 der 18 Personen mit mutmaßlichem OK-Bezug sei die Rückkehr noch in Klärung, erläuterte Schäffer. Von den übrigen sieben seien zwei ins Ausland gezogen, eine Person bereits zurückgeführt und wiederum eine weitere Person derzeit in Strafhaft, die bis Ende des Jahres zurückgeführt werden soll.
Zwei Personen erhielten demnach eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund vorhandener Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der eines europäischen Mitgliedstaates. Eine weitere Person befinde sich in einer Psychiatrie.
Auch Gefährder im Visier
Zudem seien die beiden Listen mit der sogenannten Sicherheitskonferenz für Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeglichen worden, in der Verantwortliche aus kritischen Infrastrukturen in NRW zusammenarbeiten. Dabei habe sich unter den 1.573 Personen der Westbalkan-Liste kein Treffer ergeben.
Unter den 5.250 Personen der Irak-Liste befänden sich neun mit aktueller oder früherer Staatsschutz-Relevanz. Bei vier dieser Fälle sei die Bearbeitung bereits abgeschlossen: Eine Person wurde demnach rückgeführt, in den drei übrigen Fällen hätten keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse mehr vorgelegen. Fünf Fälle seien noch in Bearbeitung.
Personen im Visier der Sicherheitskonferenz unterlägen aber bereits einer sehr engmaschigen Kontrolle, versicherte die Ministerin."Wir haben diese Personen bereits im Blick und werden das entsprechend fortsetzen."
Warten auf Prüfbericht zum Kölner Bleiberechtsprojekt
Die Listen beschäftigen das Parlament, seitdem während der Sommerpause bekannt wurde, dass unter den Ausreisepflichtigen aus dem Westbalkan 119 im Jahr 2024 in einem Bleiberechtsprojekt der Stadt Köln waren, über die polizeiliche Erkenntnisse vorliegen. Bei diesen Zahlen war nicht erfasst, ob es zu strafrechtlichen Verfahren oder gar Verurteilungen gekommen ist.
Der Bericht der Ausländerbehörde Köln zu den angeforderten Einzelfallprüfungen liege noch nicht vor, sagte Schäffer. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) will den Bericht am Freitag der Öffentlichkeit vorstellen.
Aus Sicht der schwarz-grünen Regierungsfraktionen sind die Zahlen "nicht dramatisch". AfD und FDP sprachen dagegen von Politikversagen und "Abgehobenheit". Insgesamt gibt es in NRW nach Angaben des Fluchtministeriums rund 56.000 Ausreisepflichtige. Aus unterschiedlichen Gründen – darunter fehlende Papiere, Blockade der Herkunftsländer, Krankheit oder Untertauchen – scheitern Abschiebungen häufig.
Schäffer kündigte erste landesweite Konsequenzen an und nannte fünf Schwerpunkte.
Das soll in den Ausländerbehörden künftig anders laufen
Das Land priorisiere die Rückführung von Straftätern und Gefährden und erwarte das auch von den kommunalen Ausländerbehörden. Die sollen nun mit einer praxisnah aufbereiteten Liste mit Daten über ausreisepflichtige Straftäter unterstützt werden – obwohl ihnen die Informationen im Prinzip bekannt seien. Schäffers Ziel: "Ich möchte sicherstellen, dass die Fälle oben auf dem Bearbeitungsstapel in den Ausländerbehörden liegen."
Die Ausländerbehörden sollen in einem digitalen Tool verbindlich wichtige Daten eintragen: die Zahl der ausreisepflichtigen Personen, sicherheitsrelevante sowie strafrechtliche Erkenntnisse, den Stand der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren, die Einbindung der zentralen Ausländerbehörden sowie Rückführungsmaßnahmen und freiwillige Ausreisen. "Dadurch werden Fristen, Zuständigkeiten und offene Arbeitsschritte transparent und lassen sich zielgerichteter auswerten", erklärte Schäffer.
Die Aufsicht der Bezirksregierungen wird gestärkt.
Unterstützungsangebote des Landes werden verbindlich.
Wer sich gut integriert, an Gesetze hält, Deutsch lernt, eine Ausbildung macht oder eine Arbeit aufnimmt, soll auf dem Weg zur Bleibeperspektive stärker unterstützt werden.