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Niedersachsen & BremenUnfall bei Autorennen - Kein Geld für verletzte Zuschauerin

23.10.2026, 16:36 Uhr
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(Foto: Nicolas Armer/dpa)

Eine Frau schaut bei einem Motocross-Rennen zu. Plötzlich löst sich ein Reifen von einem Wagen, fliegt über den Zaun und verletzt sie. Nun gibt es eine Entscheidung im Streit um Schmerzensgeld.

Osnabrück (dpa/lni) - Eine bei einem Auto-Cross-Rennen in Haren (Ems) im Jahr 2022 verletzte Zuschauerin hat nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Recht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts vom vergangenen März zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Frau war durch einen Reifen, der sich von einem Fahrzeug gelöst hatte, verletzt worden. Sie warf dem Veranstalter vor, das Rennen unzureichend gesichert zu haben und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Der Verein verweigerte die Zahlung.

Das Landgericht sah keine Pflichtverletzung des Veranstalters und verwies auf einen ungewöhnlichen Vorgang. Demnach löste sich das Rad des Fahrzeugs auf gerader Strecke, flog über den zweieinhalb Meter hohen Zaun, prallte auf das Dach eines Pavillons und dann gegen den Oberschenkel der Frau.

Das Oberlandesgericht teilte nun mit, die Berufung der Frau habe keine Aussicht auf Erfolg. Demnach durfte der Veranstalter davon ausgehen, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen ausreichen. Er habe die behördlichen Auflagen erfüllt und zusätzlich den hohen Sperrzaun sowie Fangnetze etwa an Kurven angebracht. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.

Quelle: dpa

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