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Hunderte Stunden ausgefallenEx-Schüler klagt wegen Lücken im Stundenplan - und verliert

30.10.2026, 16:18 Uhr
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Elija Walk vor dem Eduard-Spranger-Gymnasium. Hier machte er im Frühjahr 2025 Abitur - mit der Note 2,1. (Foto: picture alliance/dpa)

An einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz fallen Hunderte Unterrichtsstunden aus. Ein ehemaliger Abiturient nimmt das nicht hin und zieht vor Gericht: Er fordert eine Neubewertung seiner Noten. Das Gericht weist seine Klage ab, hält diese aber dennoch für wertvoll.

In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit um ausgefallene Schulstunden an einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz hat das Gericht die Klage eines ehemaligen Schülers abgewiesen. Der 20 Jahre alte Ex-Abiturient Elija Walk wirft dem Land vor, dass während seiner Oberstufenzeit in Landau immer wieder kein regulärer Unterricht stattgefunden habe. Wegen des Ausfalls beantragte er eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport.

Das lehnte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße ab. "Die brennende Frage, ob der gewährte Schulunterricht ausreichend war, um einen Schüler fürs Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten", teilte der Vorsitzende Richter mit. "Diese Frage muss im politischen Diskurs entschieden werden. Und den hat er angestoßen. Insofern war die Klage wertvoll und nicht nutzlos, weil er Öffentlichkeit erzielt hat." Walks Anwalt Martin Malcherek hatte in einer Prozesspause angekündigt, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz ziehen zu wollen. "Der Kampfgeist ist durchaus da."

Behörde sieht trotz Ausfällen keinen Nachteil

Walks Mutter hatte die Ausfälle nach eigenen Angaben über drei Jahre hinweg dokumentiert. Allein in einem Leistungskurs sei am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen. Die Familie kam demnach auf 405 Stunden. Walk sagte im ntv-Interview, er habe das Abitur nur unter schwierigen Bedingungen bestehen können. Wichtiger Unterrichtsstoff sei nie durchgenommen worden. In den Prüfungen seien dann gewisse Themen dennoch abgefragt worden. Der 20-Jährige fühlte sich daher benachteiligt und verklagte das Land. Sein Anwalt sagte, die Leistung eines Schülers, der nur 60 Prozent des Unterrichts bekam, solle anders bewertet werden als jemand, der volle 100 Prozent erhielt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) räumte eine "unglückliche Häufung von Ausfall" ein. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden aber in der Regel von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nicht belegt.

Walk bestand im Frühjahr 2025 sein Abitur mit der Note 2,1. Er studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigenen Angaben geht es ihm mit seiner Klage über seine eigenen Leistungen hinaus um die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler.

Quelle: ntv.de, sts/dpa

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